Ergotherapie beantragen
Unabhängig davon bei welcher Kasse Sie versichert sind, brauchen Sie einen Verordnungsschein von einem Facharzt (z.B.: Kinderarzt), sofern es sich um die Erstverordnung handelt. Im Falle einer Folgeverordnung (also, wenn Sie schon einmal Ergotherapie für Ihr Kind in Anspruch genommen haben) reicht es, wenn ein Allgemeinmediziner (z.B.: Hausarzt) diese ausstellt.
Auf diesem Verordnungsschein kann z.B.: stehen: „10x Ergotherapie zu 60min“. Auch eine Diagnose muss vom Arzt angeführt sein.
Wenn Sie von Ihrem Arzt Ergotherapie verordnet bekommen haben, freue ich mich sehr über Ihre Kontaktaufnahme.
Kassenverträge
Ich bin Kassentherapeutin der ÖGK, BVAEB und SVS.
Sollten Sie bei einer dieser Kassen versichert sein, so kann ich die Therapieeinheiten direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnen.